Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 20.01.2022 - 10 UF 78/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,29898
OLG Brandenburg, 20.01.2022 - 10 UF 78/21 (https://dejure.org/2022,29898)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.01.2022 - 10 UF 78/21 (https://dejure.org/2022,29898)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Januar 2022 - 10 UF 78/21 (https://dejure.org/2022,29898)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,29898) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anordnung unbegleiteter Umgänge mit einem Kind; Schutz eines Kindes; Gefährdung der seelischen oder körperlichen Entwicklung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anordnung unbegleiteter Umgänge mit einem Kind; Schutz eines Kindes; Gefährdung der seelischen oder körperlichen Entwicklung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04

    Elterliche Erziehungspflicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.01.2022 - 10 UF 78/21
    In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass ein Umgang mit dem Kind, der nur mit Zwangsmitteln gegen seinen umgangsunwilligen Elternteil durchgesetzt werden kann, in der Regel nicht dem Kindeswohl dient (BVerfG, Urteil vom 01. April 2008 - 1 BvR 1620/04, NJW 2008, 1287 ).
  • BGH, 12.07.2017 - XII ZB 350/16

    Umgang des Kindes mit Großeltern: Kindeswohldienlichkeit bei Ablehnung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.01.2022 - 10 UF 78/21
    Demgemäß hat das zur Umgangsregelung angerufene Familiengericht entweder Umfang und Ausübung der Umgangsbefugnis konkret zu regeln oder, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist, die Umgangsbefugnis ebenso konkret einzuschränken oder auszuschließen; es darf sich aber jedenfalls im Regelfall nicht auf die Ablehnung einer gerichtlichen Regelung beschränken (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2017 - XII ZB 350/16, NJW 2017, 2908 Rn. 35).
  • BVerfG, 17.09.2016 - 1 BvR 1547/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Abänderung eines unbefristeten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.01.2022 - 10 UF 78/21
    Demgemäß soll das Verkehrsrecht dem nichtsorgeberechtigten Elternteil ermöglichen, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen, sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung tragen (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2016 - 1 BvR 1547/16 -, Rn. 18, juris).
  • BVerfG, 14.07.2010 - 1 BvR 3189/09

    Verletzung des Elternrechts eines Vaters durch nur eingeschränkte Zulassung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.01.2022 - 10 UF 78/21
    Eine Einschränkung des Umgangsrechts, wie sie auch durch die Anordnung begleiteten Umgangs erfolgt, ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 1 BvR 3189/09, FamRZ 2010, 1622 ).
  • OLG Brandenburg, 02.05.2017 - 10 UF 2/17

    Elterliche Sorge: Anordnung des Wechselmodells bei fehlender Kommunikations- und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.01.2022 - 10 UF 78/21
    Der Kindeswille kann regelmäßig ab einem Alter des Kindes von etwa 12 Jahren eine einigermaßen zuverlässige Entscheidungsgrundlage bieten (vgl. Senat, Beschluss vom 02. Mai 2017 - 10 UF 2/17 -, Rn. 50, juris; Senat, Beschluss vom 25. November 2010 - 10 UF 135/10, BeckRS 2010, 30458; Brandenburgisches Oberlandesgericht, 3. Familiensenat, Beschluss vom 30. April 2021 - 15 UF 64/21 -, Rn. 57, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, 5. Familiensenat, Beschluss vom 29. Juli 2013 - 3 UF 47/13, BeckRS 2013, 19107).
  • KG, 06.05.2016 - 13 UF 40/16

    Elterliche Sorge: Ablehnung eines Antrags auf gerichtliche Regelung des Umgangs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.01.2022 - 10 UF 78/21
    Der Gegenauffassung, die eine positive Regelung dahin, dass ein begleiteter Umgang konkret angeordnet wird, auch dann für erforderlich hält, wenn der umgangsberechtigte Elternteil dazu nicht bereit ist (so KG, Beschluss vom 06. Mai 2016 - 13 UF 40/16, BeckRS 2016, 12867 Rn. 24), folgt der Senat jedenfalls für das vorliegende Verfahren nicht.
  • BGH, 11.05.2005 - XII ZB 120/04

    Rechtsnatur der Bestätigung einer von den Eltern getroffenen Umgangsregelung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.01.2022 - 10 UF 78/21
    Anders liegt der Fall aber, wenn der umgangsberechtigte Elternteil durchaus weiß, in welcher Weise er sein Recht tatsächlich wahrnehmen darf, er aber erklärt hat, das ihm zustehende Umgangsrecht nicht mehr wahrnehmen zu wollen (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2005 - XII ZB 120/04, NJW-RR 2005, 1524, 1525).
  • OLG Brandenburg, 29.07.2013 - 3 UF 47/13

    Elterliche Sorge: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.01.2022 - 10 UF 78/21
    Der Kindeswille kann regelmäßig ab einem Alter des Kindes von etwa 12 Jahren eine einigermaßen zuverlässige Entscheidungsgrundlage bieten (vgl. Senat, Beschluss vom 02. Mai 2017 - 10 UF 2/17 -, Rn. 50, juris; Senat, Beschluss vom 25. November 2010 - 10 UF 135/10, BeckRS 2010, 30458; Brandenburgisches Oberlandesgericht, 3. Familiensenat, Beschluss vom 30. April 2021 - 15 UF 64/21 -, Rn. 57, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, 5. Familiensenat, Beschluss vom 29. Juli 2013 - 3 UF 47/13, BeckRS 2013, 19107).
  • OLG Karlsruhe, 22.05.2006 - 16 UF 11/06

    Elterliche Sorge: Ablehnung des Antrags auf gerichtliche Regelung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.01.2022 - 10 UF 78/21
    Eine Regelung zum Umgangsrecht muss auch dann nicht getroffen werden, wenn der umgangsberechtigte Elternteil erklärt, ein Umgangsrecht nur entweder unbegleitet oder gar nicht ausüben zu wollen, ein unbegleiteter Umgang aber aus Gründen des Kindeswohls gegenwärtig ausscheidet (Senat, Beschluss vom 26. Oktober 2021 - 10 UF 40/21, juris; im Ergebnis ebenso Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2009 - 10 UF 118/07, BeckRS 2009, 29289; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Mai 2006 - 16 UF 11/06, NJW-RR 2006, 1516 ; OLG Köln, Beschluss vom 27. November 2000 - 27 UF 188/00, BeckRS 2004, 11672; BeckOGK/Altrogge, 01. November 2019, BGB § 1684 Rn. 475).
  • OLG Brandenburg, 26.10.2021 - 10 UF 40/21

    Abänderung eines gerichtlich gebilligten Umgangsvergleichs; Begleiteter Umgang;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.01.2022 - 10 UF 78/21
    Eine Regelung zum Umgangsrecht muss auch dann nicht getroffen werden, wenn der umgangsberechtigte Elternteil erklärt, ein Umgangsrecht nur entweder unbegleitet oder gar nicht ausüben zu wollen, ein unbegleiteter Umgang aber aus Gründen des Kindeswohls gegenwärtig ausscheidet (Senat, Beschluss vom 26. Oktober 2021 - 10 UF 40/21, juris; im Ergebnis ebenso Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2009 - 10 UF 118/07, BeckRS 2009, 29289; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Mai 2006 - 16 UF 11/06, NJW-RR 2006, 1516 ; OLG Köln, Beschluss vom 27. November 2000 - 27 UF 188/00, BeckRS 2004, 11672; BeckOGK/Altrogge, 01. November 2019, BGB § 1684 Rn. 475).
  • OLG Brandenburg, 15.03.2012 - 9 UF 235/11

    Umgangsrecht: Befristeter Ausschluss bei vehementer Ablehnung des Kontakts

  • OLG Köln, 27.11.2000 - 27 UF 188/00

    Erfordernis des Wohles des Kindes nach einem behutsamen Aufbau des Umgangsrechts

  • OLG Brandenburg, 25.11.2010 - 10 UF 135/10

    Sorgerecht: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil

  • OLG Brandenburg, 12.10.2009 - 10 UF 118/07

    Umgangsregelung: Abänderung wegen Umzugs des Kindesvaters nach Österreich;

  • OLG Brandenburg, 29.04.2021 - 15 UF 64/21

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Rückgabeanordnung Rückführung eines Kindes

  • VerfG Brandenburg, 17.06.2022 - VfGBbg 5/22

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, unzulässig; Begründungsmangel;

    Das Oberlandesgericht wies die gegen den Beschluss des Amtsgerichts gerichtete sofortige Beschwerde mit Beschluss vom 20. Januar 2022 (10 UF 78/21) zurück.

    Die Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin legte gegen den Beschluss des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel vom 30. August 2021 (42 F 240/18) und den Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 20. Januar 2022 (10 UF 78/21) am 21. Februar 2022 Verfassungsbeschwerde ein; sie ist noch anhängig (VfGBbg 9/22).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht